Erstellung und Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen
Sowohl die Erstellung von Jahres- und Konzernabschlüssen als auch die gesetzliche und freiwillige Jahres- und Konzernabschlussprüfung ist bei uns eine Kernkompetenz und mehr als Pflichterfüllung.
Wir verstehen uns bei der Erstellung aber insbesondere auch in der Prüfung immer auch als Beratung und unterstützen unsere Mandanten dabei, Risiken zu identifizieren und Verbesserungspotentiale in allen rechnungslegungs- und steuerrelevanten Geschäftsprozessen auszuschöpfen.
Im Rahmen der Prüfung steht bei uns ein sicheres Urteil zur Ordnungsmäßigkeit Ihrer Rechnungslegung bei freiwilligen und gesetzlich vorgeschriebenen Abschluss-prüfungen im Vordergrund.
Besteuerung von Unternehmen
Die Beratung im Unternehmenssteuerrecht ist eine der Kerndisziplinen unserer Gesellschaft. Ausgangspunkt unserer Tätigkeit ist die steuerrechtliche Betrachtung des Status quo und der sich daraus ergebenden Gestaltungsmöglichkeiten.
- Full Service im Bereich der Steuerdeklaration
- Unternehmens- und Konzernbesteuerung im nationalen und internationalen Kontext
- Steuerrecht der Familienunternehmen
- Umstrukturierungen und Umwandlungen
- Unternehmenskäufe und -verkäufe
- Steuerorientierte Unternehmensfinanzierung
- Steuerliche Betriebsprüfungen
- Bilanzsteuerrecht
- Finanzprozessführung
Besteuerung von Privatpersonen, Erbschaft- und Schenkungsteuer
Vermögende Privatpersonen und Familienunternehmer vertrauen unserer steuerrechtlichen Beratung seit vielen Jahrzehnten. Dies gilt sowohl für die Steuerdeklaration als auch für die Gestaltungsberatung.
Kontinuierlich begleiten wir sie bei der steueroptimierten Übergabe des Vermögens zu Lebzeiten, aber auch von Todes wegen. Unsere Beratung im Bereich der Vermögensnachfolge erstreckt sich auf alle damit in Zusammenhang stehenden erbrechtlichen, ertragsteuerlichen und erbschaftsteuerlichen Fragen. Unsere besondere Kompetenz auf diesem Gebiet haben wir durch zahlreiche erfolgreich mitbegleitete Vermögensnachfolgen unter Beweis gestellt.
Wir übernehmen in diesem Zusammenhang auch das Amt als Testamentsvollstrecker.
Begleitung bei M&A Projekten und in betriebswirtschaftlichen Aspekten
Bei der Begleitung von Unternehmenstransaktionen – von der Due Diligence bis zum Kaufvertrag – bieten wir durch unsere Erfahrung und bei Bedarf durch die enge Zusammenarbeit mit Spezialisten einen echten Mehrwert für unsere Mandanten. Unsere Financial Due Diligence Beratung zeichnet sich durch eine qualitativ hochwertige Unternehmensanalyse aus. Sie schafft eine fundierte Datenbasis für eine sich ggf. anschließende Unternehmensbewertung und liefert Argumentationshilfen für nachfolgende Preisverhandlungen. Die Tax Due Diligence dient ganz wesentlich der Risikoabwehr und der Vorbereitung von Strukturierungsthemen.
Schließlich beraten wir unsere Mandanten bei einer Vielzahl von betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Wir sind auch Kaufleute und haben aufgrund unserer Historie und Werdegang eine große Zahl von Unternehmen, Branchen, Marktsituationen kennengelernt. So begleiten wir Sie sowohl bei Herausforderungen auf den Absatz- und Beschaffungsmärkten, im Bereich der Unternehmensfinanzierung und der Kommunikation mit Kapitalgebern und im Rahmen des unternehmerischen Planungsprozesses sowohl im Bereich dessen technischer Abbildung als auch in Bezug auf die Identifikation betriebswirtschaftlicher Potentiale als auch Risiken.